Ehe gegen Familie

Ehe und Familie gehören zusammen. Das haben schon immer die christlichen Kirchen ihren Gläubigen verkündet. Das hat die staatliche Familienpolitik von den Kirchen übernommen. So erklärt es das Gesetz im Familienrecht in Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Davon gehen Familiengerichte aus, wenn sie über Scheidungen befinden. Dem folgen auch Paare, wenn sie zur Gründung einer Familie eine Ehe eingehen.

Die wenigsten wissen allerdings, worauf sie sich da einlassen. Das erfahren sie erst, wenn es in ihrer Ehe nicht wunschgemäß läuft, wenn sie uneins sind und die Meinungsverschiedenheiten nicht überwinden können, wenn gar eine Trennung oder Scheidung ansteht. Die dann ablaufende Routine passt so gar nicht zu dem, was sie sich bei der Familiengründung vorstellten. Es gibt also gute Gründe, frühzeitig genau hinzuschauen, was es mit dem Einheitsbrei von Ehe und Familie auf sich hat.

Bei der Familie geht es um zwei Dinge: Partnerschaft und Kinder. Menschen sehnen sich nach einem Partner, möchten lieben und geliebt werden, sind bereit, sich zu engagieren und Opfer zu bringen, sehen in der Familie eine wichtige Aufgabe, die ihrem Leben einen Sinn gibt. Familie ist der Ort, an dem Kinder behütet aufwachsen. Hier erwerben sie durch Kopieren ihrer beiden Eltern das Rüstzeug, mit dem sie später ihre eigene Partnerschaft und ihre Rolle in der Gesellschaft gestalten werden. Auch wenn Partnerschaft und Kindererziehung immer wichtige Aufgaben der Familie bleiben werden, gibt es doch beim Verhalten der Eltern zueinander und zu ihren Kindern, bei den Werten und Zielen einer Familie und bei ihrer Wertschätzung in der Gesellschaft erhebliche Unterschiede. Die ändern sich im Laufe der Zeit. Die Familie und Familienwerte unterliegen einem ständigen Wandel.

Der Sinn und Zweck einer Ehe ist weniger leicht zu erkennen. Sie wurde vor knapp 900 Jahren von der christlichen Kirche erfunden und den Familien verordnet. Als Werk Gottes galt sie als unauflöslich und unabänderlich. Die Kirche widersetzt sich seither allen Anpassungen an Veränderungen in der Gesellschaft und bei den Familien. Nach wie vor vertritt sie die ursprüngliche Arbeitsteilung, nach der der Mann erwerbstätig ist und die Frau Haushalt und Kinder zu versorgen hat. Unbeirrt besteht sie darauf, dass die eingegangene Ehegemeinschaft lebenslang zu bestehen habe und nicht gekündigt werden kann.

Die wandlungsfähige Familie und die wandlungsresistente Ehe driften immer weiter auseinander. In diesem Zwiespalt stellen sich Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung der Bundesrepublik voll auf die Seite der Kirche und ihrer Ehe und damit gegen die Familie. Katholische Glaubenssätze stehen in dem als Familienrecht bezeichneten Eherecht, so das Lebenszeitgebot in § 1353 BGB. Bei Scheidungen legen Familiengerichte die von der Kirche propagierte Aufgabenverteilung zugrunde. Eheverzicht wird mit Diskriminierung geahndet. Wer gegen das Lebenszeitgebot verstößt, wird mit Zahlungsverpflichtungen und Kindesentzug bestraft. Um die Absicht hinter den staatlichen Maßnahmen zu vertuschen, werden die mit klangvollen Worten wie „Unterhalt“, „Kindeswohl“ oder „gemeinsame Sorge“ schöngeredet.

Familienwerte wie Fürsorge, Verantwortung, Vertrauen, Nachsicht, sind ein wertvolles Gut, das es zu bewahren gilt. Das bekommt man nicht bei seinem Staat und erst gar nicht als Dreingabe mit dem Trauschein. Das muss man sich immer wieder erarbeiten, wird dafür aber auch mit einem Gewinn an Lebendigkeit, Zufriedenheit und Lebensglück belohnt. Wer dagegen auf Gewinnstreben, Rechthaben und Vergeltung setzt, wie das die staatlichen Ehe-Verfechter nahelegen, entzieht der Familie ihre Grundlage. Wer wirklich Familie will, muss das ohne diesen Staat und seine katholische Ehe machen.