Nachgefragt

03.11.2020 Frauen für Familien

Im Deutschlandfunk machen sich kluge Frauen Gedanken darüber, wie der kluge Staat seine kluge Behandlung von Trennungs- und Scheidungsfamilien noch klüger machen könnte. Sicher ist da einiges im Argen und nicht mehr auf dem neuesten Stand. So gibt es zwar eine „gemeinsame elterliche Sorge“, aber wenn der Vater die Hälfte der Betreuung seines Kindes übernimmt, muss er dennoch den gesamten Unterhalt an die Mutter zahlen, und wenn er in den Ferien das Kind ganz betreut, ebenso. Unabhängig von den Gegebenheiten gilt weiter die Regel: „sie betreut, er zahlt“.

Das sollte man wirklich mal ändern. Aber dafür hat die Justizministerin im Augenblick leider keine Zeit. Die Familienministerin könnte das auch tun. Aber dagegen protestieren schon mal vorsorglich die alleinerziehenden Mütter, die um die hübschen Einnahmen aus den Unterhaltszahlungen der Väter bangen. Um ihre Interessen kümmert sich der Verband alleinerziehender Mütter VAMV. Das V am Ende steht für Väter, und die wurden in den Namen aufgenommen, um die pseudofeministische Agenda des Vereins zu verschleiern. Für Männer ist da aber nichts zu holen; denn die Umkehr des o.g. Spruches „er betreut, sie zahlt“ gilt eben nicht.

Dass der Staat bei getrennten und geschiedenen Eltern eingreifen muss, bei zusammen lebenden Paaren aber nicht, liegt am Streit zwischen den Ex-Partnern, heißt es. Die streiten um Geld, das der eine zahlt und der andere bekommt und um die Kinder, über die der eine verfügt und der andere nicht. Über Geld und Kinder und wer was darf, muss, bekommt oder zahlt, entscheidet der Staat mit seinen Gerichten: einseitig, parteiergreifend, feministisch, zerstörerisch. Das ruft den Streit zwischen den Ex-Partnern hervor. Den erzeugt der Staat, und den will er anschließend schlichten, als könnte man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Das ist perfide Familienpolitik. Zu den Hintergründen äußert sich diese Internetseite und das Büchlein Verliebt Verlobt Verheiratet Verurteilt.

Dort steht auch, wie Männer der unfairen Behandlung durch den Staat und ihre Ex-Frauen entgehen können: Verzicht auf eine Familie und eigene Kinder. Das fällt auch einem Mann nicht leicht, und so verlassen sich viele auf die Zusage der Frau, dass sie nicht eines Tages den staatlichen Verlockungen folgen und mit seiner Unterstützung den Vater entsorgen und die Familie zerstören wird. Ob sie sich entgegen den Empfehlungen des feministischen VAMV später an ihre Zusage halten wird, steht allerdings in den Sternen.

Steigbügelhalter der AfD

Zwei Wochen, nachdem diese Internetseite über eine mögliche Beteiligung der AfD an einer Regierung nachdachte, lieferte die AfD in Thüringen die entscheidenden Stimmen für die Wahl eines FDP-Politikers zum Ministerpräsidenten. Das Land ist überrascht und entsetzt, übersieht dabei aber, dass die beteiligten Parteien CDU und FDP seit 1949 Nationalsozialisten und ihrem Gedankengut den Weg in den neuen Staat ebneten.

Offenbar ging es der ersten Adenauer-Regierung aus CDU und FDP darum, die NS-Zeit möglichst schnell vergessen zu machen und eine Normalität herbeizuführen. Das sah sie am ehesten gewährleistet durch die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter, die den Job bereits im Nazistaat gemacht hatten. Ein Verdacht auf Beteiligung an NS-Verbrechen ließ sich durch die Zeugenaussagen guter Freunde leicht ausräumen, und so genau wollte man es auch gar nicht wissen. Für das Bundesjustizministerium unter dem FDP-Minister Dehler haben das ausführlich M. Görtemaker und C. Safferling in „Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit“ dargestellt. Für andere Ministerien wird ähnliches berichtet.

Auch in der Justiz beschäftigte man die NS-Richter und -Staatsanwälte weiter, ohne sich groß um ihre Vergangenheit zu kümmern. Das tat jedoch der Jurist I. Müller in seinem 1987 erschienenen Buch „Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“. Darin beschreibt er nicht nur die Verbrechen der Nazi-Justiz, sondern auch die personelle Kontinuität in der Bundesrepublik. Das Buch sei in Juristenkreisen „widerwillig“ und „mit größter Ablehnung zur Kenntnis genommen“ und habe „Müllers akademische Karriere nachhaltig beschädigt“, sagen die o.g. Autoren. Natürlich hatten die ehrenwerten Richter und Staatsanwälte kein Interesse daran, dass ihre Rechtsbeugungen und Unrechtsurteile aus der NS-Zeit an die Öffentlichkeit kamen. Ihre Sicht brachte der Ex-Marinerichter und baden-württembergische Ministerpräsident Filbinger auf den Punkt: „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“ Dass es schon damals Unrecht gewesen sein könnte, kam ihm und den lieben Kollegen nicht.

Bis heute, 75 Jahre nach jenen Ereignissen, hat die Justiz ihren Anspruch, grundsätzlich und immer ohne Fehl und Tadel zu sein, nicht aufgegeben. Nach wie vor ist Recht für sie das, was sie für Recht erklärt, auch wenn es für jeden anderen Unrecht ist. Beispiele dafür aus der bundesrepublikanischen Justiz sind die ausführlich publizierten und gegen den Widerstand der Richterschaft aufgeklärten Fälle der unschuldig verurteilten und jahrelang inhaftierten Horst Arnold, Harry Wörz und Gustl Mollath. Wie viele ähnliche Fälle unverdiente Strafen absitzen, weiß man nicht, Schätzungen sprechen von 10 bis 25 % der Inhaftierten.

Ihre dehnbare Definition von Recht hat es der Justiz schon immer erlaubt, den Wünschen der jeweils Regierenden zu entsprechen und sich an ihrer Macht zu beteiligen. Das tut sie auch in der Bundesrepublik. Das wird sie vermutlich noch freudiger tun, wenn es endlich mal wieder zu einer ordentlichen Machtergreifung kommt, z.B. durch die AfD. Die brauchte sich in diesem Fall keine Gedanken über eine Anpassung der Justiz an ihre Ideen zu machen wie ihre Kollegen in Ungarn und Polen; denn mit Staatsunrecht hat die Rechtsstaatsjustiz der BRD bereits gute Erfahrung. Wer die drei genannten Fälle für bedauerliche Ausrutscher hält und die Dunkelziffer der Justizversager ignorieren möchte, mag sich die Fortsetzung der nationalsozialistischen Familienjustiz in der BRD vornehmen und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze überprüfen. Anregungen dazu findet er in unseren Beiträgen „Lupenreiner Obrigkeitsstaat“ und „Das Märchen vom Rechtsstaat Deutschland – Die katholisch-nationalsozialistische Kontinuität im Familienrecht“.

Einen Lichtblick gibt es in dieser traurigen Geschichte. Diesmal haben sich Volk und Medien nicht weggeduckt und mit vermeintlich Wichtigerem beschäftigt wie in den 70 Jahren davor. Sie haben eindeutig gegen das Einvernehmen von CDU und FDP mit der AfD Stellung bezogen. Wenn es bei dieser Wachsamkeit bleibt, könnte es ja sein, dass sie der jungen Demokratie eine baldige Machtergreifung erst einmal erspart.

AfD: Keine Alternative für deutsche Familien

In Deutschland ist man beunruhigt über den Zulauf der Alternative für Deutschland (AfD). Die wurde zwar als eine europakritische Partei gegründet, fällt aber zunehmend mit nationalsozialistischem Gedankengut und einer Verharmlosung der NS-Verbrechen auf. Da in Zukunft eine Regierungsbeteiligung der AfD in Bund und Ländern nicht auszuschließen ist, haben wir uns auf ihrer Internetseite informiert, wie sie zur Familie steht.

Viel Neues war dabei nicht zu entdecken. Familie ist die „Keimzelle der Gesellschaft“, sie soll „ihre Angelegenheiten selbständig und eigenverantwortlich regeln“, von „ihren Leistungen profitieren alle“, und die „Wertschätzung ihrer Erziehungsarbeit durch Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft“ ist gering, sagt die Partei. Selbstverständlich ist die Ehe von Mann und Frau Grundlage der Familie. Andere „Formen des Zusammenlebens“ kann man zwar respektieren, aber bitte nicht mit der Ehe gleichsetzen oder gar fördern. Na klar ist man für Chancengleichheit von Frau und Mann, aber doch bitte innerhalb der traditionellen Geschlechterrollen.

Als echte Probleme sieht die AfD die niedrige Geburtenrate und die Alterung der Gesellschaft. Dagegen hilft nicht Zuwanderung, sondern Geburtenförderung, die die AfD – Abrakadabra – irgendwie aus dem Ärmel zaubern wird. Deutsche Familien müssen in deutscher Hand bleiben, und die EU soll sich da bitte raushalten. Und dann ist man noch gegen Verschuldung und Verarmung, externe Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, Abtreibung, Leihmutterschaft und hohe Kindergeldzahlungen ins Ausland.

Das ist nicht viel, und das wenige passt nicht zusammen. Chancengleichheit mit den traditionellen Geschlechterrollen, wie soll das gehen? Das traditionelle Konzept von der lebenslangen Ehe, für das sich die AfD einsetzt, funktioniert nicht mehr. Das zeigen die hohen Scheidungsraten, die zahlreichen alleinerziehenden Eltern und alleinerzogenen Kinder. Väter kommen in diesen Rest-Ehen schon gar nicht mehr vor, weil sie von Familiengerichten abgeschafft wurden, vermutlich ist das ihre „traditionelle Geschlechterrolle“? Zu Geburtenrückgang, Scheidungen, Alleinerziehung und Armutsgefährdung trägt maßgeblich genau die Familienpolitik bei, die die AfD fortführen möchte.

Mit dieser weiter-so-Familienpolitik steht die AfD nicht allein. Die hatte zu Beginn der Bundesrepublik die regierende CDU unter der Federführung eines an NS-Verbrechen beteiligten Nationalsozialisten eingeführt. Bessere Ideen dazu hatten seither weder die CDU noch eine der anderen Parteien. Inzwischen ist die Scheidungsindustrie big business, an dem sich angebliche Familien- und Kindeswohltäter eine goldene Nase verdienen. So golden, dass sie damit Politik und Öffentlichkeit beeinflussen können, doch bitte so weiter zu machen, auf Kosten der Familien. Bessere Ideen dazu haben wir auf dieser Internetseite und in dem Büchlein „Verliebt Verlobt Verheiratet Verurteilt“ geäußert. Der Weg zu ihrer Verwirklichung dürfte jedoch nicht über politische Parteien und sicher nicht über die AfD führen.

Ehe gegen Familie

Ehe und Familie gehören zusammen. Das haben schon immer die christlichen Kirchen ihren Gläubigen verkündet. Das hat die staatliche Familienpolitik von den Kirchen übernommen. So erklärt es das Gesetz im Familienrecht in Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Davon gehen Familiengerichte aus, wenn sie über Scheidungen befinden. Dem folgen auch Paare, wenn sie zur Gründung einer Familie eine Ehe eingehen.

Die wenigsten wissen allerdings, worauf sie sich da einlassen. Das erfahren sie erst, wenn es in ihrer Ehe nicht wunschgemäß läuft, wenn sie uneins sind und die Meinungsverschiedenheiten nicht überwinden können, wenn gar eine Trennung oder Scheidung ansteht. Die dann ablaufende Routine passt so gar nicht zu dem, was sie sich bei der Familiengründung vorstellten. Es gibt also gute Gründe, frühzeitig genau hinzuschauen, was es mit dem Einheitsbrei von Ehe und Familie auf sich hat.

Bei der Familie geht es um zwei Dinge: Partnerschaft und Kinder. Menschen sehnen sich nach einem Partner, möchten lieben und geliebt werden, sind bereit, sich zu engagieren und Opfer zu bringen, sehen in der Familie eine wichtige Aufgabe, die ihrem Leben einen Sinn gibt. Familie ist der Ort, an dem Kinder behütet aufwachsen. Hier erwerben sie durch Kopieren ihrer beiden Eltern das Rüstzeug, mit dem sie später ihre eigene Partnerschaft und ihre Rolle in der Gesellschaft gestalten werden. Auch wenn Partnerschaft und Kindererziehung immer wichtige Aufgaben der Familie bleiben werden, gibt es doch beim Verhalten der Eltern zueinander und zu ihren Kindern, bei den Werten und Zielen einer Familie und bei ihrer Wertschätzung in der Gesellschaft erhebliche Unterschiede. Die ändern sich im Laufe der Zeit. Die Familie und Familienwerte unterliegen einem ständigen Wandel.

Der Sinn und Zweck einer Ehe ist weniger leicht zu erkennen. Sie wurde vor knapp 900 Jahren von der christlichen Kirche erfunden und den Familien verordnet. Als Werk Gottes galt sie als unauflöslich und unabänderlich. Die Kirche widersetzt sich seither allen Anpassungen an Veränderungen in der Gesellschaft und bei den Familien. Nach wie vor vertritt sie die ursprüngliche Arbeitsteilung, nach der der Mann erwerbstätig ist und die Frau Haushalt und Kinder zu versorgen hat. Unbeirrt besteht sie darauf, dass die eingegangene Ehegemeinschaft lebenslang zu bestehen habe und nicht gekündigt werden kann.

Die wandlungsfähige Familie und die wandlungsresistente Ehe driften immer weiter auseinander. In diesem Zwiespalt stellen sich Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung der Bundesrepublik voll auf die Seite der Kirche und ihrer Ehe und damit gegen die Familie. Katholische Glaubenssätze stehen in dem als Familienrecht bezeichneten Eherecht, so das Lebenszeitgebot in § 1353 BGB. Bei Scheidungen legen Familiengerichte die von der Kirche propagierte Aufgabenverteilung zugrunde. Eheverzicht wird mit Diskriminierung geahndet. Wer gegen das Lebenszeitgebot verstößt, wird mit Zahlungsverpflichtungen und Kindesentzug bestraft. Um die Absicht hinter den staatlichen Maßnahmen zu vertuschen, werden die mit klangvollen Worten wie „Unterhalt“, „Kindeswohl“ oder „gemeinsame Sorge“ schöngeredet.

Familienwerte wie Fürsorge, Verantwortung, Vertrauen, Nachsicht, sind ein wertvolles Gut, das es zu bewahren gilt. Das bekommt man nicht bei seinem Staat und erst gar nicht als Dreingabe mit dem Trauschein. Das muss man sich immer wieder erarbeiten, wird dafür aber auch mit einem Gewinn an Lebendigkeit, Zufriedenheit und Lebensglück belohnt. Wer dagegen auf Gewinnstreben, Rechthaben und Vergeltung setzt, wie das die staatlichen Ehe-Verfechter nahelegen, entzieht der Familie ihre Grundlage. Wer wirklich Familie will, muss das ohne diesen Staat und seine katholische Ehe machen.

Lupenreiner Obrigkeitsstaat

Nach Jahrhunderten von Obrigkeitsstaaten hat Deutschland erstmals in seiner Geschichte eine stabile Demokratie. An der Gründung der Bundesrepublik (BRD) und der Formulierung einer neuen Verfassung waren die westlichen Alliierten beteiligt, die mit Demokratie mehr Erfahrung hatten. Bei den Deutschen stieß die neue Staatsform jedoch nicht auf einhellige Zustimmung. So hätte sich der CDU-Kanzler und ehemalige Zentrumspolitiker Adenauer wohl lieber einen hierarchisch gegliederten und katholisch-autoritär geführten Staat gewünscht. Immerhin konnte er viele der Gestalter des nationalsozialistischen Obrigkeitsstaates dafür gewinnen, an dem neuen Gebilde mitzuwirken (mehr). Eine Identifizierung mit demokratischen Werten ließ später auch der SPD-Kanzler Schröder vermissen, als er den russischen Präsidenten als „lupenreinen Demokraten“ bezeichnete.

Von ähnlicher Lupenreinheit, wenn auch etwas besser kaschiert, ist der „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat“ BRD. Sein Rechtswesen schufen alte Nazis nach altem Muster mit alten Köpfen. Mit einer Gewaltenteilung, bei der die voneinander unabhängigen Gewalten sich gegenseitig kontrollieren, hielten die sich nicht auf. Wie zuvor im preußischen Staat, in der Weimarer Republik und der NS-Diktatur waren sie aber gern bereit, den Wünschen der jeweiligen Regierung zu entsprechen. Lupenrein obrigkeitsstaatlich ist bis heute das Familienrecht der BRD. Das wurde von einem stramm katholischen Nationalsozialisten neu formuliert und ausgelegt. Mehr als ein stramm katholisch-nationalsozialistisches Machwerk kam dabei nicht heraus (mehr).

Das mag sehr im Sinne der Anhänger des politischen Katholizismus, der wieder vermehrt in der Öffentlichkeit auftretenden Verfechter von NS-Gedankengut und der in beiden Welten beheimateten traditionell obrigkeitsstaatlichen Richterschaft sein. Für Familien hat es nichts übrig. Was Familie für ihre Mitglieder und die Volksgemeinschaft wertvoll macht, das Vertrauen zwischen den Partnern, das Eintreten füreinander und Kümmern umeinander, das Zusammenfinden bei Differenzen, die gemeinsame liebevolle Sorge für Kinder, Fairness, Anstand, Nachsicht, all das wird von den staatlichen Familienfürsorgern mit Füßen getreten.

Jämmerlicher könnten ihre Ergebnisse kaum sein: zu viele Scheidungen der „auf Lebenszeit“ geschlossenen Ehen, zu viele alleinerziehende Eltern, zu viele alleinerzogene Kinder, zu viel Armut bei den Alleinerziehungsfamilien. Das meiste davon wäre vermeidbar, würde der Staat die Finger von den Familien lassen, würde er sie nicht mit missionarischem Eifer, Besserwisserei, Zurechtweisung, Disziplinierung und Bestrafungswut verfolgen. Das alles passt zu einem Obrigkeitsstaat, der die Interessen von wenigen wahrnimmt. Zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat passt das nicht.

Kinderarmut hausgemacht

In Medien ist viel von Kinderarmut die Rede. Angesichts der möglichen Folgen auf die Entwicklung, die Ausbildung, die Berufsaussichten und die Lebenschancen aufwachsender Kinder ist das ein wichtiges Thema (Wikipedia-Artikel Kinderarmut). Kinderarmut ist primär eine Armut der Haushalte, in denen sie leben. Als ein Risikofaktor für die Armut eines Haushalts wird immer wieder Alleinerziehung genannt.

Die große Zahl alleinerziehender Mütter und alleinerzogener Kinder ist ein bedauerliches Ergebnis der deutschen Familienpolitik. Die sieht ihre Hauptaufgabe darin, die christliche Ehe zu bewahren. Deren Hauptmerkmal ist nach Lehre der katholischen Kirche, dass sie lebenslang hält. So bestimmt das § 1353 BGB: „Die Ehe wird … auf Lebenszeit geschlossen“. Die gegen katholischen Widerstand eingeführte Ehescheidung besteht zwar weiter, dafür hat nun ein umfangreicher Justizapparat die Aufgabe, sie so abschreckend wie möglich zu gestalten.

Von den katholischen Einflüssen auf ihre Familie wissen junge Paare nichts, wenn sie im Standesamt erscheinen. Das wird ihnen dort auch nicht gesagt; sie kommen doch, weil sie dauerhaft zusammen bleiben wollen. Sie erfahren auch nichts darüber, was die Dauerhaftigkeit gefährden kann und wie das zu vermeiden ist. Unstimmigkeiten zwischen ihnen schenken die Partner anfangs keine Beachtung. Unbearbeitet summieren die sich im Laufe der Zeit und sind schließlich von ihnen allein nicht mehr zu bewältigen. Suchen sie in dieser Situation Hilfe, geraten sie an die Falschen. Anwälte für Familienrecht sagen ihnen nicht, wie sie ihre Konflikte lösen, helfen ihnen aber, ihre Familie gewinnbringend zu zerlegen. Das ist, als würde man einen Dachschaden beheben, indem man das Haus abbrennt.

Familiengerichte gehen von folgenden Grundsätzen aus:

  • Geschiedene Partner können nicht mehr gemeinsam Eltern ihrer Kinder sein. Deswegen erhält die Mutter ihrer „natürlichen“ Bestimmung gemäß das Sorgerecht für die Kinder.
  • Den Vater brauchen Kinder nicht; deswegen werden Kontakte zwischen Kind und Vater beschränkt. Dafür soll der Vater seiner „natürlichen“ Bestimmung entsprechend das benötigte Geld heranschaffen. Das bekommt die Frau als Belohnung für die Sorgearbeit.
  • Die ungleiche Verteilung von Rechten und Pflichten hat zwei weitere klammheimliche Nutzeffekte: Sie dient der abschreckenden Bestrafung für die Verletzung des Lebenszeitgebots, und sie erzeugt Streit zwischen den Partnern. Der erleichtert die Beseitigung von Resten der wertlosen weil „gescheiterten“ Ehe/Familie.

Diese Art von Rechtsprechung scheitert (und hier ist das Wort wirklich angebracht) auf der ganzen Linie. Die Zahl der Ehescheidungen liegt bei nahe 50 % und steigt weiter, von Abschreckung  keine Spur! Wahrscheinlich würden viele dieser Ehen weiter bestehen, wenn die Partner ihre Probleme rechtzeitig angingen und sich nicht von den Juristen auf die falsche Fährte locken ließen. Was die zur Versorgung der schwächeren Familienmitglieder vorsehen, ist offensichtlich unzureichend. Das gilt besonders, wenn sich die Partner auf die von der Kirche gepredigte Rollenverteilung, Mann ist erwerbstätig, Frau versorgt Haus und Kinder, eingelassen haben. Und selbst das müsste nicht so schlimme Folgen haben, würde man die Väter nicht so arrogant ausbooten, sondern weiter am Wohlergehen ihrer Kinder teilhaben lassen.

Mit Nachsicht teilen informierte Zeitgenossen mit, das sei doch heute alles ganz anders. So sei die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung die Regel, und das Kindeswohl habe immer Vorrang. Das ist eine Mogelpackung. Geändert wurden lediglich Wörter zum Zwecke der Vernebelung. Hinter dem neuen Begriff „gemeinsame elterliche Sorge“ verbirgt sich die alte Alleinerziehung durch den Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, einschließlich aller Folgemaßnahmen wie Strafzahlungen. An der Regel „Sie hat das Kind, und er zahlt“ hat sich gar nichts geändert.

Was die katholischen Vordenker vom „Kindeswohl“ halten, ist an dem verbreiteten, von höchsten Chargen gedeckten und vertuschten Kindesmissbrauch abzulesen. Von da ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Benutzung von Kindern durch Familiengerichte unter dem Vorwand des „Kindeswohls“. Was ein Kind tatsächlich zu seinem Wohlergehen braucht, wissen die nicht und interessiert sie nicht. Arm dran sind also nicht nur die Kinder, deren Mütter wenig Geld haben, sondern auch die, denen die staatlichen Einrichtungen ihre Familien nehmen.

Arm dran ist auch ein Volk, das eine solche Behandlung seiner Familien und seiner Kinder durch die Staatsorgane duldet. Die Obrigkeitshörigkeit, die die heutigen Eltern von ihren Eltern übernommen haben, werden sie an ihre Kinder weitergeben. Das deutsche Rechtssystem und insbesondere die Familienjustiz hat den Wandel vom Obrigkeitsstaat zu einer demokratischen Ordnung bestenfalls halbherzig mitgemacht. Das ist keine gute Voraussetzung für den Fortbestand der Demokratie. Armes Deutschland!

Das Versagen deutscher Familienpolitik

Deutschen Familien geht es gut, wird gesagt. Dafür sorgen die 500 Paragraphen des deutschen Familienrechts. Ja, Kinder kosten Geld, aber der Staat hilft kräftig mit. Der hat es auch geschafft, dass sich immer mehr Väter an den Arbeiten im Haus und bei der Kinderbetreuung beteiligen und dass immer mehr Mütter ihren Beruf ausüben können, wenigstens in Teilzeit oder mit Homeoffice. Der Staat kümmert sich um die Betreuungseinrichtungen für die Kinder. Das Kindeswohl hat höchste Priorität. Der Staat ist für seine Familien da.

Woher kommen dann wohl die vielen Alleinerziehenden? Warum müssen so viele Kinder auf einen ihrer Eltern und damit auf einen Teil ihrer Entwicklung verzichten? Warum sind diese alleinerzogenen Kinder armutsgefährdet und damit doppelt benachteiligt? Was ist mit den Frauen in Berufen, die mit Teilzeit oder Homeoffice nicht zu machen sind?  Warum müssen die Familien neben ihren vielen zusätzlichen Belastungen auch noch die Einkommen der vielen Scheidungsanwälte finanzieren? Sieht so die ideale Familienpolitik aus?

Probleme haben nur die, wird gesagt, die sich nicht an die rechte Ordnung halten, und die sieht so aus:

1. Ordentliche Eltern sind verheiratet. Sonst werden sie natürlich bei Steuern, beim Erben, bei der Immobilienfinanzierung, bei der Sorgeberechtigung für ihre Kinder schlechter gestellt, sprich diskriminiert.

2. Eine ordentliche Ehe dauert lebenslang. Das hat der liebe Gott beschlossen und durch seine Kirche der Menschheit mitteilen lassen. Deswegen steht das so in § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik: „Die Ehe wird … auf Lebenszeit geschlossen“.

3. Wer gegen die Gebote Gottes, der Kirche und des BGB verstößt und sich scheiden lässt, muss sich nicht wundern, wenn seine Familie davon Nachteile hat. Das liegt aber nicht am Staat, sondern an den Familien, genauer gesagt an den bösen Vätern.

Warum werden dann wohl 85 % der Scheidungsanträge von den Frauen gestellt? Warum müssen die Kinder ausbaden, was angeblich die Väter verschulden? Warum sollten Väter einfach davonlaufen und ihre Kinder im Stich lassen? Ist alles ein bisschen einfach, womit sich die Familienrechthaber im hochgejubelten deutschen Rechtsstaat da herausreden. Schauen wir genauer hin!

Die Ehe als einzig akzeptierte Lebensform für Eltern hat der Staat von den Kirchen übernommen. Er hat sie mit einer finanziellen Mitgift ausgestattet, die zunächst den Eheverzicht als wirtschaftlich unvorteilhaft erscheinen lässt. Das Ehe- und Familienrecht entspricht weitgehend den katholischen Vorstellungen. Die 1885 gegen den kirchlichen Widerstand eingeführte Scheidung der Lebenszeitehe wurde zwar nicht zurückgenommen. Dafür wurde die aufgelöste Ehe als „gescheitert“ abgewertet und mit abschreckenden, familienfeindlichen Sanktionen belegt. Dazu gehören Parteinahme für die Mütter, Schuldzuweisungen an die Väter, Strafzahlungen unter dem beschönigenden Begriff „Unterhalt“ und Behinderungen von Eltern-Kind-Beziehungen bis hin zur Abschaffung des Vaters oder, deutlich seltener, der Mutter. Der übliche Streit, der den Ex-Partnern angelastet wird und der die Verständigung nach der Trennung nahezu unmöglich macht, ist überwiegend auf diesem staatlichen Mist gewachsen.

Das Lebenszeitgebot ließ sich die Kirche im Jahr 1139 einfallen. Wie viele andere ihrer mittelalterlichen Einfälle diente es dazu, die Menschen mit immer neuen Vorschriften zu gängeln. Das ist alles andere als göttliche Eingebung. Sicher hat die lange Dauer einer Partner- und Elternschaft besonderen Wert. Sie lässt sich aber nicht durch ein Gebot oder Gesetz verordnen und durch Strafen erzwingen. Die Partner müssen sie selbst wollen und sich erarbeiten.

Dabei könnten sie Hilfe brauchen, aber die finden nur wenige. Dagegen haben das Lebenszeit-Gebot und die übliche Bestrafung seiner Übertretung eher den gegenteiligen Effekt: sie tragen zu der unangemessen hohen Scheidungsrate bei. Mütter lockt der Staat mit der Aussicht auf Geldzahlungen vom Vater, den Antrag auf Scheidung zu stellen, um dann seine schöne Bestrafungsmaschinerie in Gang zu setzen. Das ist Familienrecht pervers.

Eine sachliche, neutrale, verantwortungsvolle, fürsorgliche Familienpolitik, bei der der Staat sich nicht als Missionar für eine fundamentalistische Religionsgemeinschaft betätigt, muss anders aussehen.

Die verborgenen Fallstricke für Familien

Der Unterschied könnte kaum größer sein: Glück pur am Anfang und hasserfüllte Feindschaft ein paar Jahre später. Diesen typischen Verlauf nimmt fast die Hälfte aller Ehen mit oder ohne Kinder. Wie kommt es zu dieser radikalen Kehrtwende? Da stimmt doch etwas nicht. Entweder liegen die Leute am Anfang falsch oder am Ende oder beide Male. Wir nennen hier drei Gründe, die miteinander dazu beitragen, dass sich die Partner entzweien: ihr Umgehen mit ihren Emotionen, Lerninhalte aus ihrer Vergangenheit und das ihnen vom Staat nahegebrachte Rechtsdenken.

Zwischenmenschliche Beziehungen im allgemeinen und in einer Partnerschaft im besonderen werden beherrscht von Emotionen. Auch wenn sie gegenüber den Alltagsaktivitäten in den Hintergrund treten, sind sie doch immer präsent und oft prominent. Sympathie, Anteilnahme, Aufmerksamkeit, Wertschätzung machen die Partnerschaft wertvoll. Sie schaffen Freude, Glück, Liebe und Vertrauen. Die werden aber nicht automatisch mit dem Trauschein geliefert und sind auch nicht auf Lebenzeit garantiert. Vielmehr muss man sich ständig um sie bemühen. Wenn das nicht geschieht, wenn Aufmerksamkeit und Wertschätzung füreinander nachlassen, wenn Vertrauen verloren geht und enttäuschte Erwartungen zunehmen, dann können die positiven Gefühle in Ablehnung, Ärger, Zorn, Wut und Hass umschlagen. Das ist ein enormer Verlust, und er wäre so leicht zu vermeiden!

Ein wichtiger Teil jeder Persönlichkeit sind Lerninhalte aus der Vergangenheit. Kinder beobachten und kopieren in ihren ersten Lebensjahren das Verhalten der Eltern und verhalten sich später ebenso. Sie wissen nichts davon, können nicht zwischen gutem und schlechtem, aufbauendem und zerstörendem Verhalten unterscheiden und können kaum etwas daran ändern. Ob vernünftig oder unsinnig, was sie übernommen haben, ist ihre Wirklichkeit und ihre Normalität. So kann ein harmloses Schlüsselwort eine Tirade von Aggressionen auslösen. So werden Kinder von ihren Eltern misshandelt, weil die in ihrer Kindheit von ihren eigenen Eltern misshandelt wurden. So verhalten sich Erwachsene wie Kinder, weil ihnen die Eltern das vorgelebt haben. So kann auch die o.g. Vernachlässigung positiver Emotionen von den Eltern übernommen sein.

Für einen Partner mit einer anderen Vergangenheit ist all das schwer zu verstehen und zu ertragen. Mit Vorhaltungen und Vernunftargumenten ist dem nicht beizukommen. Wenn allerdings der oder die andere bereit ist, mit Liebe, Nachsicht und Anteilnahme ein belastendes Verhalten mitzutragen, kann das die Last vermindern und vielleicht sogar beseitigen.

Ist der Partner dazu nicht in der Lage, geraten viele an falsche Freunde. Anwälte für Familienrecht kümmern sich scheinbar einfühlsam und verständnisvoll um die Nöte ihrer Mandanten. Sie verstehen aber nur etwas davon, wie man Partner entzweit, nicht dagegen, wie man sie versöhnt. Rechtsdenken und Partnerschaft sind Gegensätze, die nicht zusammen passen. Wer die Vollmacht eines Anwalts unterschreibt, um „sein gutes Recht“ wahrzunehmen, läutet damit unwiderruflich das Ende seiner Partnerschaft ein. Das verhindert in der Regel auch die Verständigung in der Zeit danach, die eine wichtige Voraussetzung für eine gemeinsame Elternschaft ist.

Das ist so gewollt. Deutsche Familienpolitik und -justiz setzen nämlich die Tradition der christlichen Kirchen früherer Jahrhunderte fort. Wie gut es den Familien geht, ist ihnen gleichgültig. Sie kümmern sich ausschließlich um die Bewahrung des kirchlichen Gebotes, nach dem eine Ehe lebenslang zu halten habe. Verstöße gegen das Lebenzeitgebot bekämpfen sie, indem sie die Sünder bestrafen und Reste der angeblich „gescheiterten“ Familien beseitigen. Damit machen sie jede Scheidung und Trennung zu einer Katastrophe, ohne Rücksicht auf die Familien und vor allem auf die Kinder. Was sie damit für die Langlebigkeit der Ehen erreichen, ist an der hohen Scheidungsrate abzulesen. Aber eine Erfolgskontrolle haben diese Kreise nicht nötig, und das Kaputtmachen ist ihnen Erfolg genug.

Die mangelnde Pflege positiver Emotionen, die belastenden Überbleibsel aus der Kindheit und die Familienfeindlichkeit der christlichen Staatsagenda tragen gemeinsam zu der bedauerlich hohen Zahl von Familienauflösungen bei. Gemeinsam können Partner es schaffen, den Staat von ihrer Familie fernzuhalten. Sie haben dann immer noch genug zu tun, um ihre Partnerschaft langfristig mit Leben zu erfüllen. Die Mühe lohnt sich, und die Aussichten auf Erfolg sind ungleich höher als bei all den staatlichen Straf- und Zwangsmaßnahmen.

Gleichberechtigung und Familie, Für und Wider

Bemühungen um die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben viel erreicht: so das Wahlrecht für Frauen vor 100 Jahren oder die Gleichberechtigung als Grundrecht im Grundgesetz vor 70 Jahren. Heute bekleiden Frauen höchste Ämter in Politik, Wirtschaft und öffentlichem Leben und das auch in Berufen, die bislang Männern vorbehalten waren. Dennoch fühlen sich Frauen gegenüber Männern benachteiligt: Sie erhalten weniger Lohn für gleiche Arbeit, unterliegen bei Bewerbungen weniger qualifizierten männlichen Kandidaten und sind in der Arbeitswelt unterrepräsentiert.

Dabei wird oft nicht bedacht, dass Frauen durch Schwangerschaften und Kinderbetreuung höhere Ausfallrisiken haben als Männer. Die muss ein Arbeitgeber bei Einstellung und Entlohnung natürlich einkalkulieren, wenn man ihn mit dem wirtschaftlichen Risiko allein lässt. Das bekommen leider auch Frauen ohne Kinder zu spüren. Diese Ursache für die Zurücksetzung von Frauen ließe sich beheben, wenn man das denn wollte, aber daran gibt es Zweifel.

Das Thema Gleichberechtigung ist eng verbunden mit dem Thema Familie. Welche Funktionen Frauen im Berufsleben besetzen, hängt davon ab, welche Rolle man ihnen in der Familie zuweist. In der herkömmlichen Ordnung sorgte der Mann für das Einkommen und die Frau für Haushalt und Kinder. Heute ist es laut Väterreport des Familienministeriums der Mehrzahl junger Menschen lieber, wenn sich die Eltern in gleicher Weise in Familie und Beruf einbringen.

Verfechter der herkömmlichen Ehe und Familie wandten sich seinerzeit gegen die Aufnahme der Gleichberechtigung in das Grundgesetz, weil sie dadurch die „natürliche Eheordnung“ gefährdet sahen. Ihr Wortführer ist die katholische Kirche, die ihre Vorstellungen auch gern mit der Macht des Staates gegen Andersdenkende durchsetzt. Die katholischen Ideen von Ehe und Familie passten auch den Nazis, die durch Entfernung der Frauen aus dem Arbeitsleben die Arbeitslosigkeit nach der Weltwirtschaftskrise bekämpfen wollten.

Ein Katholik und Nationalsozialist schuf das Familienrecht der Bundesrepublik, was er zuvor schon für den NS-Staat getan hatte. Mehr als NS-Recht kam dabei nicht heraus. Nach wie vor marschiert die Familienrichterschaft im Geiste mit, auch wenn es heute nicht mehr ehemalige NSDAP-Mitglieder sind. Dass auch für sie das Grundgesetz mit dem Gleichberechtigungsgebot gilt, musste ihnen erst das Verfassungsgericht verklickern, worauf die Diskriminierung von Frauen nun durch eine Diskriminierung von Männern ersetzt wurde.

Familie ist mit katholischer Bevormundung und nationalsozialistischer Beherrschung nicht zu machen. Auch für die Ehe taugen die nicht und für die Lebensdauer der Ehe noch weniger. Familie braucht Partnerschaft, und die bedeutet Mittragen des anderen Last (siehe Beitrag „Partnerschaft richtig„). Das lässt sich nicht per Gesetz verordnen und per Gerichtsurteil verfügen. Die bewirken das Gegenteil: eine Scheidungsrate von heute 50 %, Tendenz steigend. Mittragen geht nur, wenn die Partner gleichwertig und ebenbürtig sind, und das ist mehr als nur gleichberechtigt. Deutsche Familienpolitik hat bis dahin noch einen weiten Weg zu gehen. Daran müssten nicht nur Frauen sondern auch Männer interessiert sein, und ganz besonders ist das im Interesse ihrer Kinder.

Das Märchen vom Rechtsstaat Deutschland

Die katholisch-nationalsozialistische Kontinuität im Familienrecht

Täglich lassen uns Politiker und Journalisten wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Sie wollen damit andeuten, dass wir nicht nur eine moderne Demokratie, sondern auch eine vorbildlich funktionierende Rechtsprechung haben, im Gegensatz zu vielen anderen. Wer etwas genauer hinschaut, sieht leider auch bei unserem hochgelobten Rechtssystem erhebliche Defizite. Die gehen auf zwei verhängnisvolle Fehlentscheidungen der ersten Nachkriegs-Regierung zurück, die später nicht mehr korrigiert wurden.

Gerade waren 1949 – unter Mitwirkung der Alliierten – die Bundesrepublik gegründet und das Grundgesetz (GG) verabschiedet worden. Da legte die neue Regierung unter Kanzler Adenauer – ohne Mitwirkung der Alliierten – die Neuordnung der Rechtsprechung ausgerechnet in die Hände jener Juristen, die zuvor das Recht an die Vorstellungen der Nationalsozialisten angepasst und an ihrer Terrorjustiz mitgewirkt hatten (Details siehe: Görtemaker M. und Safferling C. Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10076, 2017). Adenauer soll das mit den Worten gerechtfertigt haben, man schütte nicht schmutziges Wasser weg, bevor man sauberes hat. So schmutzig kann ihm die braune Brühe nicht erschienen sein; denn um sauberes Wasser hat er sich nicht bemüht und andere auch nicht. Zwar sind die Nazi-Juristen inzwischen ausgestorben, aber ihre Rechtsauffassungen, ihre Gesetze und ihr mangelndes Unrechtsbewusstsein leben in der Justiz der Bundesrepublik fort.

Federführend bei der Neufassung des Familienrechts war Franz Massfeller. Er hatte dieses Gebiet bereits im Reichsjustizministerium bearbeitet und sich mit zahlreichen Schriften einen Namen als Experte gemacht. Er war Katholik und Mitglied einer katholischen Studentenverbindung und des „Katholischen Beamtenvereins“. Als es opportun wurde, trat er mehreren NS-Organisationen bei. Seine Mitwirkung bei der Judenverfolgung nach der Wannsee-Konferenz und seine Zusammenarbeit mit Adolf Eichmann liegen im Dunkeln, haben ihm aber immer wieder den Vorwurf eines Judenmörders und Kriegsverbrechers eingetragen. Der wurde zwar durch Zeugenaussagen eines Verbindungsbruders und ebenfalls belasteter NS-Kollegen entkräftet, führte aber dennoch zu seinem vorzeitigen Ruhestand. Bis dahin hatte er über 30 Jahre die Gesetzgebung und Kommentierung im deutschen Familienrecht dominiert und in der BRD für eine Fortsetzung der katholisch-nationalsozialistischen Familienpolitik und -rechtsprechung gesorgt (o.g. bpb-Band, S. 306ff).

Die zweite Fehlentscheidung der Adenauerregierung war eine Folge der ersten. Die Nazi-Juristen in BRD-Diensten konnten mit dem ohne ihre Mitwirkung zustande gekommenen Grundgesetz nichts anfangen. Auch nicht mit seinem Art. 20, der die Aufteilung der staatlichen Macht in die drei voneinander unabhängigen Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (Regierung-Verwaltung) und Rechtsprechung vorsieht. Damit soll die Konzentration der Macht in einer Hand und damit ein Machtmissbrauch verhindert werden. Mit dem hatten und haben weder die alten Nazis noch die neuen Demokraten ein Problem, sofern sie selbst die Macht missbrauchen und selbst über eine Verfolgung befinden. So ignorierten sie einfach Art. 20 GG und setzten eine wirkliche Gewaltenteilung niemals in die Praxis um.

Mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts ist die Justiz der Bundesrepublik der Regierung untergeordnet (gewaltenteilung.de). Die bestimmt, welcher Richter berufen oder befördert wird und ob ein Staatsanwalt einen Fall zu verfolgen hat oder nicht. „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing“ gilt auch im deutschen „Rechtsstaat“. In ihm hat Macht Vorrang vor Recht, und Rechtsprechung dient der Machtausübung. Als die Parlamentarische Versammlung des Europarates am 30.09.2009 die Abhängigkeit der deutschen Justiz von der Regierung beanstandete und Änderungen anmahnte, änderte sich daran nichts.

Macht über Familien hatte seit jeher die christliche und vor allem die katholische Kirche. Die gab sie auch nicht auf, als unter Bismarck gegen ihren Widerstand die Zivilehe mit der Möglichkeit der Scheidung eingeführt wurde. Nur übt sie ihren Einfluss jetzt über die Massfellers und ihre Nachfolger oder, besser noch, die Politiker direkt aus. Dafür stand ihr der bekennende Katholik und ehemalige Zentrumspolitiker Adenauer zur Verfügung. Das machen aber auch nicht-katholische, machtbewusste Politiker mit. Wenn deren häufige Begegnungen mit den geistlichen Würden- und Machtträgern bei staatstragenden Veranstaltungen nicht ausreichen, gibt es da noch das Katholische Büro in Berlin, um ihnen die höheren Eingebungen zu überbringen. Den Nationalsozialisten hatte man die ja auch schon erfolgreich beigebracht.

Für die Bedürfnisse von Familien tut das katholisch-nationalsozialistische Familienrecht der Bundesrepublik wenig. Dafür bestimmt es bis ins kleinste Detail, wer in oder nach einer Ehe wann was darf oder muss. Was alles der treusorgende Staat seinen Bürgern von ihren persönlichen Angelegenheiten abnimmt und lieber selbst entscheidet, ist in der bmjv-Publikation Das Eherecht zu bestaunen. Unerwähnt bleiben dort die Machtinteressen im Hintergrund: des politischen Katholizismus, des im Geiste immer noch mitmarschierenden Nationalsozialismus und des Vergeltungs-Feminismus (siehe früheren Beitrag „Vergeltungsfeminismus„). Das Wohl von Familien und Kindern spielt dabei keine Rolle; denn es geht um Macht.

Auch von den in Art. 1 bis 19 GG aufgeführten Grundrechten hält die Familienrechtsprechung wenig und setzt sich großzügig darüber hinweg. Keine Gültigkeit hat Art. 3 GG, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau vorschreibt und untersagt, jemanden wegen seines Geschlechtes zu benachteiligen oder bevorzugen. Ignoriert wird Art. 4 GG, der die Freiheit des religiösen Bekenntnisses oder Nicht-Bekenntnisses garantiert; denn die in das Familienrecht aufgenommenen abstrusen katholischen Ehegebote hat jeder einzuhalten. Uminterpretiert wird Art. 6 GG „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“, indem aus „Eltern“ einfach „Mütter“ gemacht werden. Die in Satz 5 dieses Artikels vorgeschriebene Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern musste erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen höchste deutsche Familienrichter durchgesetzt werden.

Rechtsprechung in einem Rechtsstaat

  • unterscheidet zwischen Recht und Unrecht,
  • beachtet zumindest die simpelsten Regeln der Fairness,
  • wahrt die Neutralität zwischen den Parteien, über die sie urteilt,
  • wirkt eher streithemmend als streitfördernd und
  • trägt Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen.

Alles das tut die deutsche Familienjustiz nicht. Über das Ausmaß familienrechtlicher Unrechtsprechung informiert TrennungsFAQ.com. Die angepasste Öffentlichkeit und die allwissenden Medien werden davor wohl weiter lieber die Augen verschließen, sich an dem Rechtsstaat-Gelaber beteiligen und später mal wieder erklären: „wir haben ja nichts davon gewusst“. Sie könnten sich aber auch etwas besser informieren, z.B. auf dieser Internetseite oder mit meinem Büchlein „Verliebt Verlobt Verheiratet Verurteilt“.