Lupenreiner Obrigkeitsstaat

Nach Jahrhunderten von Obrigkeitsstaaten hat Deutschland erstmals in seiner Geschichte eine stabile Demokratie. An der Gründung der Bundesrepublik (BRD) und der Formulierung einer neuen Verfassung waren die westlichen Alliierten beteiligt, die mit Demokratie mehr Erfahrung hatten. Bei den Deutschen stieß die neue Staatsform jedoch nicht auf einhellige Zustimmung. So hätte sich der CDU-Kanzler und ehemalige Zentrumspolitiker Adenauer wohl lieber einen hierarchisch gegliederten und katholisch-autoritär geführten Staat gewünscht. Immerhin konnte er viele der Gestalter des nationalsozialistischen Obrigkeitsstaates dafür gewinnen, an dem neuen Gebilde mitzuwirken (mehr). Eine Identifizierung mit demokratischen Werten ließ später auch der SPD-Kanzler Schröder vermissen, als er den russischen Präsidenten als „lupenreinen Demokraten“ bezeichnete.

Von ähnlicher Lupenreinheit, wenn auch etwas besser kaschiert, ist der „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat“ BRD. Sein Rechtswesen schufen alte Nazis nach altem Muster mit alten Köpfen. Mit einer Gewaltenteilung, bei der die voneinander unabhängigen Gewalten sich gegenseitig kontrollieren, hielten die sich nicht auf. Wie zuvor im preußischen Staat, in der Weimarer Republik und der NS-Diktatur waren sie aber gern bereit, den Wünschen der jeweiligen Regierung zu entsprechen. Lupenrein obrigkeitsstaatlich ist bis heute das Familienrecht der BRD. Das wurde von einem stramm katholischen Nationalsozialisten neu formuliert und ausgelegt. Mehr als ein stramm katholisch-nationalsozialistisches Machwerk kam dabei nicht heraus (mehr).

Das mag sehr im Sinne der Anhänger des politischen Katholizismus, der wieder vermehrt in der Öffentlichkeit auftretenden Verfechter von NS-Gedankengut und der in beiden Welten beheimateten traditionell obrigkeitsstaatlichen Richterschaft sein. Für Familien hat es nichts übrig. Was Familie für ihre Mitglieder und die Volksgemeinschaft wertvoll macht, das Vertrauen zwischen den Partnern, das Eintreten füreinander und Kümmern umeinander, das Zusammenfinden bei Differenzen, die gemeinsame liebevolle Sorge für Kinder, Fairness, Anstand, Nachsicht, all das wird von den staatlichen Familienfürsorgern mit Füßen getreten.

Jämmerlicher könnten ihre Ergebnisse kaum sein: zu viele Scheidungen der „auf Lebenszeit“ geschlossenen Ehen, zu viele alleinerziehende Eltern, zu viele alleinerzogene Kinder, zu viel Armut bei den Alleinerziehungsfamilien. Das meiste davon wäre vermeidbar, würde der Staat die Finger von den Familien lassen, würde er sie nicht mit missionarischem Eifer, Besserwisserei, Zurechtweisung, Disziplinierung und Bestrafungswut verfolgen. Das alles passt zu einem Obrigkeitsstaat, der die Interessen von wenigen wahrnimmt. Zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat passt das nicht.

Das Versagen deutscher Familienpolitik

Deutschen Familien geht es gut, wird gesagt. Dafür sorgen die 500 Paragraphen des deutschen Familienrechts. Ja, Kinder kosten Geld, aber der Staat hilft kräftig mit. Der hat es auch geschafft, dass sich immer mehr Väter an den Arbeiten im Haus und bei der Kinderbetreuung beteiligen und dass immer mehr Mütter ihren Beruf ausüben können, wenigstens in Teilzeit oder mit Homeoffice. Der Staat kümmert sich um die Betreuungseinrichtungen für die Kinder. Das Kindeswohl hat höchste Priorität. Der Staat ist für seine Familien da.

Woher kommen dann wohl die vielen Alleinerziehenden? Warum müssen so viele Kinder auf einen ihrer Eltern und damit auf einen Teil ihrer Entwicklung verzichten? Warum sind diese alleinerzogenen Kinder armutsgefährdet und damit doppelt benachteiligt? Was ist mit den Frauen in Berufen, die mit Teilzeit oder Homeoffice nicht zu machen sind?  Warum müssen die Familien neben ihren vielen zusätzlichen Belastungen auch noch die Einkommen der vielen Scheidungsanwälte finanzieren? Sieht so die ideale Familienpolitik aus?

Probleme haben nur die, wird gesagt, die sich nicht an die rechte Ordnung halten, und die sieht so aus:

1. Ordentliche Eltern sind verheiratet. Sonst werden sie natürlich bei Steuern, beim Erben, bei der Immobilienfinanzierung, bei der Sorgeberechtigung für ihre Kinder schlechter gestellt, sprich diskriminiert.

2. Eine ordentliche Ehe dauert lebenslang. Das hat der liebe Gott beschlossen und durch seine Kirche der Menschheit mitteilen lassen. Deswegen steht das so in § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik: „Die Ehe wird … auf Lebenszeit geschlossen“.

3. Wer gegen die Gebote Gottes, der Kirche und des BGB verstößt und sich scheiden lässt, muss sich nicht wundern, wenn seine Familie davon Nachteile hat. Das liegt aber nicht am Staat, sondern an den Familien, genauer gesagt an den bösen Vätern.

Warum werden dann wohl 85 % der Scheidungsanträge von den Frauen gestellt? Warum müssen die Kinder ausbaden, was angeblich die Väter verschulden? Warum sollten Väter einfach davonlaufen und ihre Kinder im Stich lassen? Ist alles ein bisschen einfach, womit sich die Familienrechthaber im hochgejubelten deutschen Rechtsstaat da herausreden. Schauen wir genauer hin!

Die Ehe als einzig akzeptierte Lebensform für Eltern hat der Staat von den Kirchen übernommen. Er hat sie mit einer finanziellen Mitgift ausgestattet, die zunächst den Eheverzicht als wirtschaftlich unvorteilhaft erscheinen lässt. Das Ehe- und Familienrecht entspricht weitgehend den katholischen Vorstellungen. Die 1885 gegen den kirchlichen Widerstand eingeführte Scheidung der Lebenszeitehe wurde zwar nicht zurückgenommen. Dafür wurde die aufgelöste Ehe als „gescheitert“ abgewertet und mit abschreckenden, familienfeindlichen Sanktionen belegt. Dazu gehören Parteinahme für die Mütter, Schuldzuweisungen an die Väter, Strafzahlungen unter dem beschönigenden Begriff „Unterhalt“ und Behinderungen von Eltern-Kind-Beziehungen bis hin zur Abschaffung des Vaters oder, deutlich seltener, der Mutter. Der übliche Streit, der den Ex-Partnern angelastet wird und der die Verständigung nach der Trennung nahezu unmöglich macht, ist überwiegend auf diesem staatlichen Mist gewachsen.

Das Lebenszeitgebot ließ sich die Kirche im Jahr 1139 einfallen. Wie viele andere ihrer mittelalterlichen Einfälle diente es dazu, die Menschen mit immer neuen Vorschriften zu gängeln. Das ist alles andere als göttliche Eingebung. Sicher hat die lange Dauer einer Partner- und Elternschaft besonderen Wert. Sie lässt sich aber nicht durch ein Gebot oder Gesetz verordnen und durch Strafen erzwingen. Die Partner müssen sie selbst wollen und sich erarbeiten.

Dabei könnten sie Hilfe brauchen, aber die finden nur wenige. Dagegen haben das Lebenszeit-Gebot und die übliche Bestrafung seiner Übertretung eher den gegenteiligen Effekt: sie tragen zu der unangemessen hohen Scheidungsrate bei. Mütter lockt der Staat mit der Aussicht auf Geldzahlungen vom Vater, den Antrag auf Scheidung zu stellen, um dann seine schöne Bestrafungsmaschinerie in Gang zu setzen. Das ist Familienrecht pervers.

Eine sachliche, neutrale, verantwortungsvolle, fürsorgliche Familienpolitik, bei der der Staat sich nicht als Missionar für eine fundamentalistische Religionsgemeinschaft betätigt, muss anders aussehen.

Anwälte für Kinder

Bei Kindern scheiden sich die Geister: Die einen wollen sie, die anderen nicht. Die einen sehen sie als Gewinn, die anderen als Last. Die einen machen die Arbeit, die anderen sich Gedanken. Die einen nützen den Kindern, die anderen benutzen sie. Die einen wollen eigenständige Erwachsene, die anderen angepasste Untertanen. Jeder vertritt seine Sicht mit großer Überzeugung, und jeder fühlt sich berufen, im Namen und Interesse der Kinder zu sprechen.

Deren Stimme hört man dazu nicht. Die sind mit Wichtigerem beschäftigt. In der ersten Lebensphase geht es für sie ums Überleben, und dafür sind sie auf ihre Eltern angewiesen. Als Neugeborene beginnen sie aber bereits, von ihren Eltern zu lernen. Sie prägen sich ein, wie sich Eltern in verschiedenen Situationen verhalten, welche Gefühle (z.B. Freude, Angst, Wut) sie dabei haben und welche Folgehandlungen (Flucht, Aggression) die Gefühle auslösen. Sie merken sich, wie die Eltern miteinander, mit ihren Kindern und mit anderen Menschen umgehen.

Bei diesem Lernen sind beide Eltern wichtig, und keiner ist wichtiger als der oder die andere. Wächst ein Kind bei nur einem Elternteil auf, geht ihm der Beitrag des anderen und damit ein Teil der Entwicklung seiner Persönlichkeit verloren. Erlebt das Kind nicht die Eltern miteinander, lernt es nicht, was Partnerschaft ist. Es wird Schwierigkeiten haben, einen Partner zu finden und eine Partnerschaft zu gestalten. „Vaterlos aufwachsende Kinder erfahren Einschränkungen in ihrer Identitäts- und Selbstwertentwicklung, in ihrer Bindungs- und Beziehungsfähigkeit und in ihrer Leistungsfähigkeit“, sagt Wera Fischer zum Thema „Wieviel Vater braucht ein Kind?“.

Generationen von Deutschen haben als Kinder auf ihre Väter verzichten müssen. Die wurden in Kriegen verheizt, von ihrer Arbeit aufgefressen oder von Familiengerichten abgeschafft. Noch immer wird in weiten Teilen der Gesellschaft die Rolle des Vaters für die Entwicklung des Kindes verkannt, werden Väter für entbehrlich gehalten. Kinder mögen dazu keine Worte machen, aber ihr Verhalten lässt erkennen, dass sie das ganz anders sehen. Mit der gerichtlichen Abschaffung des Vaters auf Antrag der Mutter ändert sich auch deren Rolle: Aus der liebevollen, fürsorglichen, im Kindesinteresse handelnden Mutter wird die klammernde, manipulierende, das Kind für ihren persönlichen Vorteil nutzende Alleinerziehende. Bei Gericht nennt man das „Kindeswohl“.

Was diese bedauernswerten Kinder von ihren Eltern erfahren, werden sie als Normalität an ihre eigenen Kinder weitergeben. Auch sie werden mit Wahrscheinlichkeit die Kinder für ihre eigenen Zwecke benutzen. Bekleiden sie später öffentliche Ämter, werden aus ihnen missbrauchende Geistliche, selbstgefällige Politiker, berechnende Anwälte und verantwortungslose Richter. Auch die leisten ihren Beitrag zur Fortsetzung der Misere.

Die Anwälte, die Kinder wirklich brauchen, sind ihre eigenen Eltern, nicht einen von ihnen sondern beide, nicht allein sondern gemeinsam erziehend und gemeinsam auch dann, wenn sie getrennt leben sollten. Anders als der Trauschein sollte diese Verbindung zwischen Kindern und ihren Eltern wirklich lebenslang Bestand haben. Dafür müssen Eltern sorgen, wenn nötig gegen alle Anwälte und Richter. Das Wohl ihrer Kinder sollte ihnen das wert sein.