2.4 Rechtswegweiser

Über einen Scheidungsantrag wird von einem Familiengericht entschieden, und dafür braucht man einen Anwalt. Als Retter in der Not stellen sich die (in der Mehrzahl weiblichen und dem Pseudo-Feminismus zugeneigten) Anwälte für Familienrecht dar. Sie geben sich seriös und verständnisvoll und erwecken mit der Bezeichnung „Mediator“ den Eindruck, sie würden zwischen den Partnern vermitteln. Es gibt sie an jeder Straßenecke, und deswegen sind sie für viele Personen mit Partnerproblemen erste Anlaufstelle. Hilfe ist von ihnen nicht zu erwarten; denn sie sind zu höherem berufen.

Ihre Hauptaufgabe ist es, ihre Mandantinnnen auf den Rechtsweg zu weisen. Das tut er/sie mit den Worten „Wenn Sie die Kinder haben, muss Ihr Mann alles zahlen“. Den lästigen Partner loswerden und dabei noch einen Reibach machen, das erscheint den Frauen hochattraktiv. Dem anwaltlichen Rat folgend unterschreiben sie die vorgelegte Vollmacht, damit er/sie die Scheidung einreicht.

Nun kommt die zweite wichtige Aufgabe des Anwalts: er/sie hat zwischen den Noch-Partnern Streit zu sähen. Dafür schreibt er/sie dem Mann im Namen seiner Frau, aber nicht unbedingt mit ihrer Kenntnis, überhebliche, fordernde und drohende Briefe. Darin werden nach einer Scheidung alle Rechte für die Frau beansprucht und alle Pflichten dem Mann zugeschoben. Das ist von der Praxis der Familienjustiz gedeckt, hat aber mit Anstand und Fairness nichts mehr zu tun. Das ruft den üblichen Streit zwischen den Partnern hervor, und der ist gewollt.

Mit dem kann die ganze schöne Bestrafungsmaschinerie in Gang gesetzt werden. Nun können die Kinder als Hebel gegen ihren Vater benutzt werden, kann man sie als Vorwand für Strafzahlungen missbrauchen. Nun können die Gerichte die böse, wertlose, gescheiterte Familie in ihre Teile zerlegen und entsorgen. Nun gibt es noch viele schöne Folgeprozesse um die Höhe des Unterhalts und die Zahl und Art der Kontakte zwischen Vater und Kindern. In denen können die (in der Mehrzahl weiblichen und dem Pseudo-Feminismus zugeneigten) Familienrichter den bösen Vätern mal ordentlich die Meinung geigen. In welchem Umfang sie das tun, haben andere aufgeschrieben. Achtung, die Lektüre ist zwar informativ aber übelkeitserregend.

Ob der Geldsegen, den Anwälte ihren Mandantinnen in Aussicht stellen, bei denen ankommt, ist schwer zu sagen. Man hört immer wieder, dass Mütter, die mit Hilfe von Gerichten den Vater abgeschafft haben, besonders armutsgefährdet seien. Sicher ist, dass sich die anwaltlichen Bemühungen für den Anwalt selbst auszahlen, je mehr gestritten wird, umso mehr. Man darf vermuten, dass auch seine/ihre Empfehlungen wieder nur eine Mogelpackung zum eigenen Vorteil sind. Standesbeamte wollten kürzlich einvernehmliche Scheidungen schneller und kostengünstiger durchführen, wie das in anderen europäischen Ländern längst üblich ist. Sie scheiterten mit ihrem Vorschlag aber an den Bundesministerien der Justiz und des Inneren und den Lobbyverbänden der Rechtsanwälte, die um ihre hohen Einnahmen bangten (Spiegel online). Dafür „gibt es kein politisches Interesse“ ließ man sie wissen. Von einem Staat, der an seinen Familien „kein politisches Interesse“ hat, wohl aber die Interessen von Kirchen, Pseudo-Feministen und Anwälten vertritt, haben Familien nichts zu erwarten. Wie der Staat seine Familien hintergeht, sagt die Seite Heiratsschwindler Staat.