Das Märchen vom Rechtsstaat Deutschland

Die katholisch-nationalsozialistische Kontinuität im Familienrecht

Täglich lassen uns Politiker und Journalisten wissen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Sie wollen damit andeuten, dass wir nicht nur eine moderne Demokratie, sondern auch eine vorbildlich funktionierende Rechtsprechung haben, im Gegensatz zu vielen anderen. Wer etwas genauer hinschaut, sieht leider auch bei unserem hochgelobten Rechtssystem erhebliche Defizite. Die gehen auf zwei verhängnisvolle Fehlentscheidungen der ersten Nachkriegs-Regierung zurück, die später nicht mehr korrigiert wurden.

Gerade waren 1949 – unter Mitwirkung der Alliierten – die Bundesrepublik gegründet und das Grundgesetz (GG) verabschiedet worden. Da legte die neue Regierung unter Kanzler Adenauer – ohne Mitwirkung der Alliierten – die Neuordnung der Rechtsprechung ausgerechnet in die Hände jener Juristen, die zuvor das Recht an die Vorstellungen der Nationalsozialisten angepasst und an ihrer Terrorjustiz mitgewirkt hatten (Details siehe: Görtemaker M. und Safferling C. Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10076, 2017). Adenauer soll das mit den Worten gerechtfertigt haben, man schütte nicht schmutziges Wasser weg, bevor man sauberes hat. So schmutzig kann ihm die braune Brühe nicht erschienen sein; denn um sauberes Wasser hat er sich nicht bemüht und andere auch nicht. Zwar sind die Nazi-Juristen inzwischen ausgestorben, aber ihre Rechtsauffassungen, ihre Gesetze und ihr mangelndes Unrechtsbewusstsein leben in der Justiz der Bundesrepublik fort.

Federführend bei der Neufassung des Familienrechts war Franz Massfeller. Er hatte dieses Gebiet bereits im Reichsjustizministerium bearbeitet und sich mit zahlreichen Schriften einen Namen als Experte gemacht. Er war Katholik und Mitglied einer katholischen Studentenverbindung und des „Katholischen Beamtenvereins“. Als es opportun wurde, trat er mehreren NS-Organisationen bei. Seine Mitwirkung bei der Judenverfolgung nach der Wannsee-Konferenz und seine Zusammenarbeit mit Adolf Eichmann liegen im Dunkeln, haben ihm aber immer wieder den Vorwurf eines Judenmörders und Kriegsverbrechers eingetragen. Der wurde zwar durch Zeugenaussagen eines Verbindungsbruders und ebenfalls belasteter NS-Kollegen entkräftet, führte aber dennoch zu seinem vorzeitigen Ruhestand. Bis dahin hatte er über 30 Jahre die Gesetzgebung und Kommentierung im deutschen Familienrecht dominiert und in der BRD für eine Fortsetzung der katholisch-nationalsozialistischen Familienpolitik und -rechtsprechung gesorgt (o.g. bpb-Band, S. 306ff).

Die zweite Fehlentscheidung der Adenauerregierung war eine Folge der ersten. Die Nazi-Juristen in BRD-Diensten konnten mit dem ohne ihre Mitwirkung zustande gekommenen Grundgesetz nichts anfangen. Auch nicht mit seinem Art. 20, der die Aufteilung der staatlichen Macht in die drei voneinander unabhängigen Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (Regierung-Verwaltung) und Rechtsprechung vorsieht. Damit soll die Konzentration der Macht in einer Hand und damit ein Machtmissbrauch verhindert werden. Mit dem hatten und haben weder die alten Nazis noch die neuen Demokraten ein Problem, sofern sie selbst die Macht missbrauchen und selbst über eine Verfolgung befinden. So ignorierten sie einfach Art. 20 GG und setzten eine wirkliche Gewaltenteilung niemals in die Praxis um.

Mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts ist die Justiz der Bundesrepublik der Regierung untergeordnet (gewaltenteilung.de). Die bestimmt, welcher Richter berufen oder befördert wird und ob ein Staatsanwalt einen Fall zu verfolgen hat oder nicht. „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing“ gilt auch im deutschen „Rechtsstaat“. In ihm hat Macht Vorrang vor Recht, und Rechtsprechung dient der Machtausübung. Als die Parlamentarische Versammlung des Europarates am 30.09.2009 die Abhängigkeit der deutschen Justiz von der Regierung beanstandete und Änderungen anmahnte, änderte sich daran nichts.

Macht über Familien hatte seit jeher die christliche und vor allem die katholische Kirche. Die gab sie auch nicht auf, als unter Bismarck gegen ihren Widerstand die Zivilehe mit der Möglichkeit der Scheidung eingeführt wurde. Nur übt sie ihren Einfluss jetzt über die Massfellers und ihre Nachfolger oder, besser noch, die Politiker direkt aus. Dafür stand ihr der bekennende Katholik und ehemalige Zentrumspolitiker Adenauer zur Verfügung. Das machen aber auch nicht-katholische, machtbewusste Politiker mit. Wenn deren häufige Begegnungen mit den geistlichen Würden- und Machtträgern bei staatstragenden Veranstaltungen nicht ausreichen, gibt es da noch das Katholische Büro in Berlin, um ihnen die höheren Eingebungen zu überbringen. Den Nationalsozialisten hatte man die ja auch schon erfolgreich beigebracht.

Für die Bedürfnisse von Familien tut das katholisch-nationalsozialistische Familienrecht der Bundesrepublik wenig. Dafür bestimmt es bis ins kleinste Detail, wer in oder nach einer Ehe wann was darf oder muss. Was alles der treusorgende Staat seinen Bürgern von ihren persönlichen Angelegenheiten abnimmt und lieber selbst entscheidet, ist in der bmjv-Publikation Das Eherecht zu bestaunen. Unerwähnt bleiben dort die Machtinteressen im Hintergrund: des politischen Katholizismus, des im Geiste immer noch mitmarschierenden Nationalsozialismus und des Vergeltungs-Feminismus (siehe früheren Beitrag „Vergeltungsfeminismus„). Das Wohl von Familien und Kindern spielt dabei keine Rolle; denn es geht um Macht.

Auch von den in Art. 1 bis 19 GG aufgeführten Grundrechten hält die Familienrechtsprechung wenig und setzt sich großzügig darüber hinweg. Keine Gültigkeit hat Art. 3 GG, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau vorschreibt und untersagt, jemanden wegen seines Geschlechtes zu benachteiligen oder bevorzugen. Ignoriert wird Art. 4 GG, der die Freiheit des religiösen Bekenntnisses oder Nicht-Bekenntnisses garantiert; denn die in das Familienrecht aufgenommenen abstrusen katholischen Ehegebote hat jeder einzuhalten. Uminterpretiert wird Art. 6 GG „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“, indem aus „Eltern“ einfach „Mütter“ gemacht werden. Die in Satz 5 dieses Artikels vorgeschriebene Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern musste erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen höchste deutsche Familienrichter durchgesetzt werden.

Rechtsprechung in einem Rechtsstaat

  • unterscheidet zwischen Recht und Unrecht,
  • beachtet zumindest die simpelsten Regeln der Fairness,
  • wahrt die Neutralität zwischen den Parteien, über die sie urteilt,
  • wirkt eher streithemmend als streitfördernd und
  • trägt Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen.

Alles das tut die deutsche Familienjustiz nicht. Über das Ausmaß familienrechtlicher Unrechtsprechung informiert TrennungsFAQ.com. Die angepasste Öffentlichkeit und die allwissenden Medien werden davor wohl weiter lieber die Augen verschließen, sich an dem Rechtsstaat-Gelaber beteiligen und später mal wieder erklären: „wir haben ja nichts davon gewusst“. Sie könnten sich aber auch etwas besser informieren, z.B. auf dieser Internetseite oder mit meinem Büchlein „Verliebt Verlobt Verheiratet Verurteilt“.

Der Fundamentalismus gehört zu Deutschland

Ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, erregt gegenwärtig die Gemüter. Sicher gehört der Islam zu den Menschen, die sich zu dieser Glaubensgemeinschaft bekennen. Und sicher gehören die zu Deutschland, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind oder ihnen hier zeitweilig oder dauerhaft Schutz vor Krieg und Verfolgung in ihrem Land gewährt wird. Was einem die Toleranz gegenüber Muslimen manchmal schwer macht, ist eine intolerante, fundamentalistische Form des Islam, die ihre Lehre zur einzig wahren erklärt, für sie Allgemeingültigkeit beansprucht, sie auch in ihrem Gastland zu verbreiten versucht und dafür womöglich Gewalt einsetzt.

Deutschland wurde über Jahrhunderte vom Christentum geprägt. Im Mittelalter beherrschte die katholische Kirche mit harter Hand alles Denken und Handeln. Der kirchliche Machtanspruch jener Zeit war ebenfalls fundamentalistisch. Erst seit dem 17. Jahrhundert begannen die Menschen, sich aus der Bevormundung durch die autoritäre Kirche zu befreien. Dem christlichen Wunderglauben stellten die Aufklärer die Vernunft entgegen. Die ließ für fundamentalistisches Gedankengut wenig Raum.

Heute kann jeder Deutsche über sein Leben weitgehend selbst bestimmen. Deutschland hat eine funktionierende demokratische Ordnung, die dem Volk Mitspracherechte gibt. Die Bürger profitieren von enormen Fortschritten in Medizin, Naturwissenschaft und Technik. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Grundrechte des Einzelnen wie die Freiheit der Meinung, des Glaubens, der Berufswahl oder der Ortswahl zu schützen. Alle diese Beiträge zur Erhöhung der Lebensqualität, sind Leistungen der Aufklärung und nicht des Christentums.

Dennoch hält die katholische Kirche an ihrem fundamentalistischen Machtanspruch fest und findet dafür in der Politik erstaunlich viel Unterstützung. In Deutschland gibt es keine saubere Trennung von Kirche und Staat. Der Staat zieht nicht nur für die Kirchen die Beiträge ihrer Mitglieder ein, er lässt auch Unsummen von Steuergeldern den christlichen Kirchen zufließen. Gläubige und Ungläubige werden von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsendern christlich berieselt und dafür noch zur Kasse gebeten. Ausgerechnet dem sehr empfindlichen Familienbereich wurden katholisch-fundamentalistische Zügel angelegt mit verheerenden Folgen: hohe Scheidungsraten, zerrissene Familien, Armutsgefährdung von Alleinerziehenden und ihren Kindern.

Keine der im Parlament vertretenen politischen Parteien ist bereit, gegen die Kirche Stellung zu beziehen und den katholischen Ballast über Bord zu werfen. Offenbar kann es sich keine von ihnen leisten, auf die Stimmen jener Wähler zu verzichten, denen höhere Eingebungen wichtiger sind als selbst nachzudenken. Soviel christlicher Fundamentalismus ist Ansporn und Rechtfertigung für islamische Fundamentalisten. Der Fundamentalismus gehört zu Deutschland.

Macht und Familie

Im Umgang von Menschen miteinander spielt Macht eine große Rolle. Wer Macht hat, kann das Denken und Tun von denen bestimmen, die sie nicht haben. Zur Macht gehört, dass der Mächtige seine Entscheidungen mit Gewalt oder ihrer Androhung durchsetzen kann.

Das größte Gewaltpotential liegt beim Staat. Er beansprucht das Monopol für den Einsatz von Gewalt und untersagt die Gewaltanwendung durch Privatpersonen und nicht-staatliche Organisationen. Wer legal nach Macht und Gewalt strebt, begibt sich entweder in staatliche Dienste, oder er gewinnt die Machthaber im Staat, damit sie ihre Entscheidungen in seinem Sinne treffen.

Macht über Familien hatten lange Zeit die christlichen Kirchen. Die nahm ihnen der Staat ab, berücksichtigte aber weitgehend katholische Vorstellungen und Wünsche bei der Formulierung der Familiengesetze und den Entscheidungen der Familiengerichte. Wie schon zuvor den Kirchen ist auch dem Staat zu seinen Familien nicht mehr eingefallen als Macht und Gewalt.

Die gibt es auch innerhalb von Familien. Dabei hat Mann Macht über Frau, Eltern über Kinder, ältere Geschwister über jüngere. Immerhin hat man die Anwendung von Gewalt in der Familie eingeschränkt, so die von Eltern gegen Kinder oder von Mann gegen Frau. Die von Frau gegen Mann wird dagegen nicht zur Kenntnis genommen oder sogar, wenn sie sich staatlicher Gewalt bedient, unterstützt. Was beim Einsatz von Macht und Gewalt in Familien herauskommt, ist Macht und Gewalt in der nächsten Generation.

Menschen können anders miteinander umgehen als durch Macht und Gewalt. Das erklärte vor 2000 Jahren ein junger Mann in Palästina seinen Mitmenschen und stieß damit auf großes Interesse. Die religiösen Führer sahen darin eine Bedrohung ihrer Macht und ließen ihn dank ihrer guten Beziehungen zu den römischen Besatzern umbringen. Auf ihn berief sich zwar die nach seinem Tod gegründete christliche Kirche, ließ aber seine Botschaft vom Macht- und Gewaltverzicht unbeachtet. Das beschreibt anschaulich Dostojewski in seiner Erzählung vom Großinquisitor.

Diese Internetseite befürwortet die Machtkompetenzen und das Gewaltmonopol des Staates. Das gilt aber nur dann, wenn sie zurückhaltend eingesetzt werden und nicht dem Machtstreben und Gewaltbedürfnis ermächtigter Personen oder einflussreicher Gruppen dienen. Diese Voraussetzungen sind gegenwärtig im Bereich der deutschen Familienpolitik und -justiz nicht gegeben.

Heutige Familien brauchen nicht Macht und Gewalt. Sie brauchen mehr Partnerschaft, und die gibt es nur mit einer besseren Gleichstellung von Mann und Frau. Sie brauchen gegenseitiges Vertrauen der Partner, und das sollte wirklich lebenslang Bestand haben. Sie brauchen mehr elterliche Fürsorge für die Kinder, und die sollten nicht als Vorwand für staatliches Eingreifen in die Familien benutzt werden. All das ist gegenwärtig vom Staat nicht zu haben. Bis das anders wird, müssen Partner und Eltern ihre Familie ohne den Staat selber machen.

Fake Politics: Große Koalition für kleine Familienpolitik

Wenn die GroKo-Verhandlungen erfolgreich sind, hat Deutschland bald wieder eine handlungsfähige Regierung. Mehr als Geld und gute Worte wird man von ihrer Handlungsfähigkeit wohl nicht erwarten dürfen. Für Familien ist das zu wenig.

Vordergründig ist Familienpolitik: Geldzahlungen an Mütter. Dafür haben auch die GroKo-Verhandler wieder neue Ideen. Schaut man hinter die Fassade, so dient die Familienpolitik dazu, die katholische Lebenszeitehe am Leben zu halten. Der hatte bereits 1875 die Reichsregierung nahezu den Garaus gemacht. Dann entschied die erste Bundesregierung unter dem Kanzler und ehemaligen Zentrumspolitiker Adenauer, sie wieder zu beleben. Was heute als Familienpolitik ausgegeben wird, ist Ehepolitik nach katholischen Vorgaben.

Danach hat Ehe nur dann einen Wert, wenn sie lebenslang dauert, und so steht es in § 1353 des Familienrechts. Wird sie vorzeitig beendet, gilt sie als gescheitert, wertlos, und kann entsorgt werden. Das ist die Aufgabe von Familiengerichten, die über Scheidungen zu befinden haben. Die zerstören auch das, was Ehen und Familien wertvoll macht und was im Gegensatz zum Trauschein lebenslang Bestand haben sollte: das Vertrauen zwischen den Partnern und die Fürsorge der Eltern für ihre Kinder.

Zur Langlebigkeit der Ehe haben die Rechtsmaßnahmen nichts beizutragen, im Gegenteil. Die mit den Strafen gegen die bösen Väter ausgesprochenen Belohnungen für die guten Mütter sind für die so attraktiv, dass sie die meisten Scheidungsanträge stellen. Die staatliche Unterstützung reicht so weit, dass eine Frau sich die Erfüllung ihres Kinderwunsches ohne jede Gegenleistung von jemand anderem finanzieren lassen kann. Nahezu die Hälfte aller lebenslangen Ehen wird so wieder beendet. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die sich nicht dagegen wehren können.

Das ist eigentlich ein Skandal, ist dann aber doch keiner, weil ihn niemand zur Kenntnis nimmt. So wenig, wie man vor 30 Jahren etwas von sexuellem Missbrauch wissen wollte und die Opfer im Regen stehen ließ, will man heute etwas von dem Unrecht an Vätern und Kindern wissen. Aggressives Wegsehen und Totschweigen begegnen dem, der sich kritisch über die Behandlung der Familien durch die Staatsorgane äußert. Aufmerksamer lauscht man dafür den Beschönigungen und Vertuschungen der Familienwohltäter, die sich uneigennützig für „Kindeswohl“ und „gemeinsame elterliche Sorge“ einsetzen. Das ist Fake Politics, Lügenpolitik.

Es ist absurd, dass der Staat seinen Bürgern katholische Lebensart beibringt, während gleichzeitig den Kirchen die Gläubigen davonlaufen. Die lebenslange lebendige Partnerschaft ist ein hohes Gut, sie lässt sich aber nicht verordnen oder herbeistrafen. Diese Einsicht wird man von GroKo-Politikern wohl nicht erwarten können.

Familie Aktuell Archiv

Frauen sind in ihrem langen Kampf um Gleichberechtigung nur zum Teil erfolgreich. Die deutsche Familienpolitik fördert das Familienmodell der katholischen und nationalsozialistischen Vergangenheit mit Alleinverdiener und Hausfrau. Das entspricht nicht dem Wunsch der meisten jungen Eltern, die sich in gleicher Weise in Beruf und Familie einbringen möchten. Der Beitrag Gleichberechtigung und Familie, Für und Wider vom 25. November 2018 hält echte Partnerschaft nur zwischen gleichberechtigten, gleichwertigen und ebenbürtigen Partnern für möglich. Den Nutzen hätten alle Beteiligten einschließlich der Kinder.

Kinder brauchen ihre Eltern, anfangs zum Überleben, dann als Vorbilder für ihre Entwicklung zu eigenständigen Erwachsenen. Dabei sind beide Eltern gleich wichtig. Ihr Umgehen miteinander wird zum Vorbild für eine spätere eigene Partnerschaft. Die von deutschen Familiengerichten immer noch zu oft und zu leichtfertig unter dem Vorwand des „Kindeswohls“ verfügte Alleinerziehung verhindert einen wichtigen Teil der kindlichen Entwicklung. Das beschreibt der Beitrag Anwälte für Kinder vom 10. Oktober 2018

Gebetsmühlenartig erzählt man uns, Deutschland sei ein Rechtsstaat. An seiner Gestaltung waren Juristen des nationalsozialistischen Unrechtsstaats maßgeblich beteiligt, beim Familienrecht ein bekennender Katholik und der Beteiligung an Verbrechen verdächtiger Nationalsozialist. Für die Rechtsstaatlichkeit ist dabei nicht viel herausgekommen. So ist bisher in Deutschland nicht einmal die Gewaltenteilung, wichtiges Merkmal eines Rechtsstaats, eingeführt. Die Familien-Gerichtsbarkeit setzt sich über die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte hinweg und lässt bei ihren Verfahren die gebotene Sachlichkeit, Neutralität und Fairness vermissen. Wieder einmal ist die Justiz bereit, der Macht zuliebe Unrecht zu sprechen, ausgerechnet gegen das empfindliche Pflänzchen Familie. Das beschreibt mit Belegen der Beitrag Das Märchen vom Rechtsstaat Deutschland vom 6. Juli und 4. September 2018.

Die in der Bundesrepublik garantierte Religionsfreiheit gilt auch für den Islam. Sie gilt aber nicht für den intoleranten, fundamentalistischen, u.U. gewaltbereiten Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der wird nicht nur von einzelnen Muslimen erhoben, sondern auch von der katholischen Kirche, die sich zu seiner Durchsetzung der Staatsgewalt bedienen kann. Das beschreibt der Beitrag vom 7. April 2018 „Der Fundamentalismus gehört zu Deutschland“.

Familienpolitik und -justiz setzen staatliche Macht und Gewalt ein, um Familien zu maßregeln. Dabei zerstören sie den Familienzusammenhalt und die Familienwerte Partnerschaft, Gleichstellung, Verantwortung, Fürsorge und Vertrauen. Das beschreibt der Beitrag vom 15. März 2018 „Macht und Familie“.

Ein Umdenken in der Familienpolitik weg von Disziplinierung hin zu echter Förderung ist von einer Neuauflage der großen Koalition nicht zu erwarten. Das Versagen der Politik wird weiter beschönigt und vertuscht. Das ist Fake Politics, Lügenpolitik, so der Beitrag vom 7. Februar 2018 „Große Koalition für kleine Familienpolitik“.

Familie Aktuell

In diesem Blog werden wir zu aktuellen Themen Stellung nehmen oder einzelne Punkte der o.g. Seiten vertiefen. Ältere Beiträge von Familie Aktuell finden sich unter Familie Aktuell Archiv Da die Kommentarfunktion von Spammern missbraucht wurde, haben wir sie inaktiviert. Wir sind aber über die im Impressum angegebene e-mail Anschrift ansprechbar.

Die Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen der AfD offenbart einmal mehr die zwiespältige Haltung von CDU und FDP zum Erbe des Nationalsozialismus. Öffentlich verdammten sie lautstark die NS-Verbrechen, schleusten aber klammheimlich Seilschaften von Nationalsozialisten in Politik und Justiz der jungen Bundesrepublik ein. Die Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung in der BRD waren und sind erheblich. Während Bevölkerung und Medien das in der Vergangenheit wenig beachteten, haben sie diesmal gegen die Kumpanei von CDU und FDP mit der AfD Einspruch erhoben. Das beschreibt der Beitrag „Steigbügelhalter der AfD“ vom 20.Februar 2020

Mehr Wertschätzung von Familien durch Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft wünscht die Alternative für Deutschland (AfD). Aber dann hat sie für die wertgeschätzten Familien doch nicht mehr übrig als den alten Kram, der nicht funktioniert, der zu viele Scheidungen, alleinerziehende Eltern, alleinerzogene Kinder und abgeschaffte Väter hervorbringt. Wem immer die Partei damit einen Gefallen tun möchte, die Familien sind es sicher nicht. Das beschreibt der Beitrag „AfD – Keine Alternative für deutsche Familien“ vom 21.Januar 2020.

Der Staat wirft Ehe und Familie in einen Topf. Die aufwendige staatliche Förderung der christlichen Lebenszeitehe wird mit den Bedürfnissen von Familien begründet, ist aber vorwiegend gegen Familien gerichtet. Für Verstöße gegen das im Familienrecht verankerte Lebenszeitgebot verhängt der Staat Geldstrafen und Kindesentzug gegenüber den vermeintlich Schuldigen. Mit der Förderung von Gewinnstreben, Rechthaberei und Vergeltungsansprüchen ist er maßgeblich an der Zerstörung von Familienwerten wie Fürsorge, Verantwortung, Vertrauen und Nachsicht beteiligt. Wer Familie will, muss das selber machen, ohne oder gegen seinen Staat. Das beschreibt der Beitrag „Ehe gegen Familie“ vom 12. Oktober 2019.

Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat, auf den man in Deutschland stolz ist, wurde maßgeblich von Anhängern der hierarchisch-autoritären katholischen Kirche und/oder ehemaligen Nationalsozialisten gestaltet. Im Familienbereich hat das verheerende Folgen. Obrigkeitsstaatliche, missionarische Besserwisserei und Zurechtweisung führen zu einer unakzeptabel hohen Zahl an zerstörten Familien mit Alleinerziehung und Armutsgefährdung. Das beschreibt der Beitrag „Lupenreiner Obrigkeitsstaat“ vom 15.08.2019.

Ehescheidungen, Alleinerziehung, Kinder in Armut, das sind die erbärmlichen Ergebnisse einer Familienpolitik, die auszieht, die lebenslange Partnerschaft durchzusetzen und damit scheitert. Wer Partnerschaft will und bereit ist, dafür etwas zu tun, wer seine Kinder in einer behüteten Umgebung aufwachsen lassen möchte, tut das besser ohne diesen Staat. Familien von morgen bekommt man nicht mit einer Familienpolitik von gestern. Das schildert der Beitrag Kinderarmut hausgemacht vom 4. Juli 2019.

Deutsche Familienpolitik bemüht sich zu sehr um die Bewahrung der christlichen Lebenszeitehe von gestern und zu wenig um die Bedürfnisse der Familien von heute. Sie ruft damit genau das hervor, was sie mit untauglichen Mitteln zu verhindern sucht: zu viele Scheidungen und Trennungen, zu viele alleinerziehende Mütter und vor allem zu viele alleinerzogene, entwicklungsgestörte und zudem noch armutsgefährdete Kinder. Das beschreibt der Beitrag Das Versagen deutscher Familienpolitik vom 20. Mai 2019.

Unwissend und ahnungslos stürzen sich viele junge Menschen in das Abenteuer Familie und sind enttäuscht, wenn die in Aussicht gestellte Glückseligkeit nicht von Dauer ist. Sie sollten wissen, welche Gefahren auf sie warten und wie sie damit umgehen. Dazu gehört, wie sie die positiven Emotionen in ihrer Partnerschaft am Leben erhalten, wie sie Störungen durch verborgene Lerninhalte aus der Kindheit vermeiden und wie sie der familienfeindlichen Familienpolitik und -justiz begegnen. Das beschreibt der Beitrag vom 10. April 2019 Verborgene Fallstricke für Familien.

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